Für die dritte Eltern-Kind-Pass-Untersuchung sind eine allgemeine und eine orthopädische Untersuchung vorgesehen. Die Ärztin oder der Arzt wiederholt zunächst alle Messungen aus der ersten Untersuchung: Die Reflexe werden überprüft, die Augenreaktionen und das Hörvermögen werden getestet, Herz und Lunge abgehört und die Wirbelsäule wird beurteilt.
Die Ärztin oder der Arzt erkundigt sich auch nach dem Ernährungsverhalten des Kindes:
- Wird das Kind gestillt?
- Konnte die Mutter Trinkschwierigkeiten beobachten?
- Muss das Kind öfters erbrechen?
Weiters prüft die Ärztin oder der Arzt, ob sich das Kind altersgerecht bewegt:
- Kann das Kind in Bauchlage den Kopf heben und zur Seite drehen?
- Kann sich das Kind in Rückenlage hin und her drehen?
Hinweis
Die Ärztin oder der Arzt informiert Sie über Impfungen, die laut Impfplan empfohlen werden. Die Entscheidung, ob das Kind geimpft werden soll, liegt bei den Eltern. Sind diese einverstanden, kann die Impfung beim nächsten Untersuchungstermin durchgeführt werden. Ausführliche Informationen zum Thema Impfen finden Sie unter Impfungen für Säuglinge und Kleinkinder sowie Impfungen für Kinder - Entscheidungshilfe.
Orthopädische Untersuchung
Bei der orthopädischen Untersuchung können Einschränkungen oder Fehlentwicklungen des Bewegungsapparates erkannt und behandelt werden. Folgende Untersuchungen führt die Ärztin oder der Arzt durch:
Untersuchung von Kopf und Hals
- Beurteilung der Gesichtssymmetrie
- Beurteilung der Gesichtsproportionen
- Kann eine Schiefhaltung des Kopfes festgestellt werden?
Untersuchung der Wirbelsäule und des Brustkorbes:
- Können an der Wirbelsäule oder am Brustkorb Ungleichheiten (Asymmetrien) festgestellt werden?
Untersuchung der Beine und Füße:
Weiters kontrolliert die Ärztin oder der Arzt die Hüftgelenke, um mögliche Fehlbildungen zu erkennen. Wurde eine Ultraschalluntersuchung des Hüftgelenks bei der ersten Vorsorgeuntersuchung noch nicht gemacht, wird sie jetzt durchgeführt.
Wer führt die Untersuchung durch?
Die Untersuchung des Kindes zwischen der vierten und siebenten Lebenswoche einschließlich der orthopädischen Untersuchung kann von
- Kinderärztinnen oder Kinderärzten,
- Allgemeinmedizinerinnen oder Allgemeinmedizinern,
- in den Fachambulatorien für Kinderheilkunde und von
- Ärztinnen oder Ärzten in den Mutter- bzw. Elternberatungsstellen durchgeführt werden.
Der orthopädische Untersuchungsteil kann auch gesondert von einer Orthopädin oder einem Orthopäden erfolgen.