Behindertenparkplätze

Wer darf auf einem Behindertenparkplatz parken?

Fahrzeuge mit einem Behindertenausweis (Ausweis nach § 29b StVO - Straßenverkehrsordnung) dürfen auf diesen speziell gekennzeichneten Parkplätzen halten.

Wie erkennt man einen Behindertenparkplatz?

Am Verkehrszeichen "Halten und Parken verboten" ist eine Zusatztafel mit dem Behindertensymbol und dem Wort "ausgenommen" angebracht.

Kann ich um einen Behindertenparkplatz ansuchen?

Ja, auf Ansuchen kann die Behörde für ein bestimmtes Kraftfahrzeug einen sogenannten Behindertenparkplatz an der Arbeitsstelle oder am Wohnsitz des behinderten Menschen verordnen. Auf diesem speziell gekennzeichneten Parkplatz darf ein anderes Fahrzeug werder halten noch parken. Für das Ansuchen ist der Besitz des Ausweises nach § 29b StVO erforderlich.

Wo bekomme ich einen Ausweis nach § 29b StVO?

Bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten.
Dieser Ausweis dient als Nachweis der dauernden schweren Gehbehinderung.

Erhalte ich mit diesem Ausweis weitere Begünstigungen?

Ja, und zwar:

  • Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer
  • Ansuchen um finanzielle Unterstützung für die Adaptierung von Kraftfahrzeugen
  • Rückvergütung der Normverbrauchsabgabe
  • Ansuchen auf einen Behindertenparkplatz

Umfassende Informationen finden Sie dazu im Österreichichen Amtshelfer.

Wo in Haag gibt es Behindertenparkplätze?

  • Hauptplatz (beim Cafehaus und Rathaus)
  • Gerichtsparkplatz
  • Mostviertelhalle
  • nördlicher Parkplatz beim Bezirksgericht
  • Tierpark
  • ÖBB-Bahnhof (nur für Fahrgäste)

Beachten Sie die Kennzeichnung dieser Parkplätze!