Wassergebühren

Wasserbezugsgebühr (in Kraft mit 1.10.2025)

Einheitssatz:  1,75 Euro exkl. MWSt. pro
1,60 Euro exkl. MWSt. pro m³ (bis 30.09.2025)

Für den Wasserbezug aus der Gemeindewasserleitung ist eine Wasserbezugsgebühr zu entrichten.
Die Wasserbezugsgebühr ist derart zu berechnen, dass die vom Wassermesser innerhalb eines Ablesezeitraums (1. April bis 31. März des darauffolgenden Jahres) als verbraucht angezeigte Wassermenge in Kubikmeter mit der für einen Kubikmeter festgesetzten Grundgebühr vervielfacht wird.

Die Vorschreibung erfolgt vierteljährlich und ist
jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August, und 15. November fällig.
Anlässlich der Vorschreibung des 4. Quartals erfolgt eine Abrechnung der geleisteten Teilzahlungen mit der aufgrund der Ablesung errechneten Wasserbezugsgebühr und werden die Teilbeträge für die folgenden Quartalsvorschreibungen neu festgesetzt.

Wasserbereitstellungsgebühr (in Kraft mit 1.10.2025)

Bereitstellungsbetrag: 25,00 Euro/m³ Nennleistung exkl. MWSt.
20,00 Euro/m³ Nennleistung exkl. MWSt. (bis 30.09.2025)

Für die Bereitstellung der Gemeindewasserleitung ist jährlich eine Bereitstellungsgebühr zu entrichten.
Die Bereitstellungsgebühr ist das Produkt der Verrechnungsgröße des Wassermessers (in m³/h) multipliziert mit dem Bereitstellungsbetrag.
Daher beträgt die jährliche Bereitstellungsgebühr:

Berechnung der Bereitstellungsgebühr:
Verrechnungsgröße in m³/hBereitstellungsbetrag in € pro m³/hBereitstellungsgebühr in €
(Spalte 1 x Spalte 2 = Spalte 3)
325,0075,00
725,00175,00
1225,00300,00
1725,00425,00
2525,00625,00
3525,00875,00
4525,001125,00



Die Vorschreibung der Wasserbereitstellungsgebühr erfolgt vierteljährlich und ist jeweils am
15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.