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Verunreinigung durch Hundekot

Leider kommt es in der letzten Zeit wieder sehr oft vor, dass manche Hundebesitzer den Hundekot ihres Hundes nicht selbstständig entfernen. Es werden daher erneut alle Hundebesitzer auf folgenden Gesetzestext aus dem NÖ. Hundehaltegesetz aufmerksam gemacht:

§ 8 Führen von Hunden 

(2) Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich, in Stiegenhäusern, in Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf Kinderspielplätzen, an Orten in den üblicherweise größere Menschenansammlungen auftreten (zB Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten und Badeanlagen), bei Veranstaltungen oder in beengten Räumen hinterlässt, unverzüglich beseitigen und entsorgen. 

Hierfür stellt die Gemeinde Datei herunterladen: PDFBehälter mit Hundekotbeutel im Stadtzentrum zur Verfügung. Diese stehen allen Hundebesitzern gratis zur Verfügung! Die Hundekotbeutel bitte verschlossen in die Abfallbehälter werfen. Vielen Dank!