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Haager Vereine können schriftlich um eine Subvention ansuchen.Abgabe des Ansuchens ist bis spätestens 31. Oktober eines jeden Jahres möglich. Nach dem 31. Oktober eingelangteAnsuchen werden nicht mehr berücksichtigt.
Der um Förderung ansuchende Verein verpflichtet sich, die Subvention zweckentsprechend zu verwenden und nimmtzur Kenntnis, dass die Rückzahlung des Subventionsbetrages vorgeschrieben wird, wenn die Fördermittel nicht odernicht widmungsgemäß verwendet wurden oder der Nachweis über die widmungsgemäße Verwendung nicht oder nichtvollständig erbracht wird, sowie im Fall der wissentlichen Einreichung von unrichtigen oder unvollständigenSubventionsansuchen.
Der um Förderung ansuchende Verein erklärt sich bereit, in Einladungen, Publikationen, Plakaten, Programmen, usw. ingeeigneter Form auf die Unterstützung durch die Stadtgemeinde Haag hinzuweisen.Ergänzende oder von diesem Formular abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Ein jährliches Ansuchen ist erforderlich.
Das Ansuchen samt den erforderlichen Beilagen ist bis Ende Oktober im Stadtamt Haag persönlich, per Post oder per E-Mail abzugeben und es gilt jeweils für das laufende Jahr.
Ansuchen für Vereine um Subvention (261 KB) - .PDF