Notruf 144
Die Grundsätze des Roten Kreuzes
Die Grundsätze wurden von der XX. Internationalen Rotkreuzkonferenz 1965 in Wien proklamiert. Der folgende Text zu den einzelnen Grundsätzen ist in den Statuten der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung enthalten, die von der XXV. Internationalen Rotkreuz-Konferenz in Genf angenommen wurden:
- MENSCHLICHKEIT
Der Mensch ist immer und überall Mitmensch - UNPARTEILICHKEIT
Hilfe in der Not kennt keine Unterschiede - NEUTRALITÄT
Humanitäre Initiative braucht das Vertrauen aller - UNABHÄNGIGKEIT
Selbstbestimmung wahrt unsere Grundsätze - FREIWILLIGKEIT
Echte Hilfe braucht keinen Eigennutz - EINHEIT
In jedem Land einzig und für alle offen - UNIVERSALITÄT
Die humanitäre Pflicht ist weltumfassend