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Rezeptgebührenbefreiung

Rezeptgebührenbefreiung:

Formulare für Rezeptgebührenbefreiung der Österreichischen Gesundheitskasse, sowie der SVA der Bauern liegen im Sozialamt auf.
Beim Ausfüllen dieses Antrages ist das Sozialamt gerne behilflich.

Folgende Unterlagen werden zur Antragstellung benötigt:

  • Einkommensnachweise (Rentenbezüge, Gehalt oder Lohn, Verpachtung, Verkauf,...)
  • Nettoeinkommen aller der im Haushalt lebenden Personen
  • Ärztliches Attest
  • Versicherungsnummer
  • Versicherungsnummern aller der im Haushalt lebenden Personen

Informationen zur Rezeptgebührenbefreiung bei der ÖGK

Zuständig


Roswitha Lehofer
Kontaktdaten von Roswitha Lehofer
NameRoswitha Lehofer
AdresseHauptplatz 4
3350 Haag
Telefon+43 7434 4242 316
Faxnummer+43 7434 4242 321
E-Mail:roswitha.lehofer@haag.gv.at
BüroSozialamt