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Unterkunftserhebungen

Für die Erteilung eines Erstaufenthaltstitels bedarf es des Nachweises eines Rechtsanspruches auf eine für Inländer ortsübliche Unterkunft für den Fremden, der sich hier niederlassen will. Dieser Nachweis ist auch für die Erteilung eines weiteren Aufenthaltstitels erforderlich.

Nach dem Einbringen eines Aufenthaltsantrages bei der
Bezikshauptmannschaft Amstetten, Abteilung Fremdenpolizei,
erfolgt die Überprüfung durch die Stadtgemeinde Haag.

Zuständig


Albin Tempelmayr
Kontaktdaten von Albin Tempelmayr
NameAlbin Tempelmayr
AdresseHauptplatz 4
3350 Haag
Telefon+43 7434 4242 317
Faxnummer+43 7434 4242 321
E-Mail:albin.tempelmayr@haag.gv.at
BüroMeldeamt