Wirtschaftsförderung

Die Stadtgemeinde Haag will mit diesen Förderrichtlinien ein umfassendes, nachhaltiges und arbeitsplatzbezogenes System fördern. Sinn des Förderprogrammes ist es, bestehende Betriebe sowie Neugründer und Kleinbetriebe in Haag zu unterstützen, um das Entstehen von Arbeitsplätzen und die Kaufkraft weiter zu steigern.

Diese Richtlinien sind mit 1.1.2018 in Kraft

Allgemeine Bestimmungen

Gefördert werden nur materielle Wirtschaftsgüter (ausgenommen Fahrzeuge). Der Fördergegenstand muss als Investitionsgut in der Bilanz aktiviert werden, für Einnahmen- Ausgaben-Rechner gilt dieses sinngemäß (der Nachweis muss durch einen Steuerberater erbracht werden).

Förderpausen zwischen Neuansuchen müssen mindestens 5 Jahre betragen. Die Förderpause beginnt mit dem Zeitpunkt der Endabrechnung des Vorprojektes. Der Antrag auf Wirtschaftsförderung ist vor Beginn der Investition zu stellen. einrichungen sind rückwirkend nicht möglich.

Bereits zugesagte Förderungen gelten, wenn die Projekterrichtung innerhalb von 12 Monaten erfolgt. Förderungen sind nicht kombinierbar (mit Ausnahme von Förderung 4 und 5).

Es dürfen keine offenen Abgaben des Förderwerbers bei der Gemeinde bestehen. Die Einreichung muss mit einer schriftlichen Projektbeschreibung an die Gemeinde erfolgen. Nach Abschluss hat der Förderwerber die ordnungsgemäße Durchführung entsprechend dem Ansuchen zu bestätigen und erklärt sich damit einverstanden, dass die ordnungsgemäße Ver-wendung der Förderung jederzeit überprüft werden kann.

Die Zuteilung der Fördermittel erfolgt in der Reihenfolge des Einlangens der Anträge. Sollte das Förderbudget im Jahr der Einreichung bereits ausgeschöpft sein, dann wird das Projekt im Folgejahr behandelt.

Die gewährte Förderung erlischt, wenn der Betrieb eingestellt wird. Der Förderungswerber ist verpflichtet, Umstände, die zum Erlöschen der Förderung führen, binnen zwei Wochen der Stadtgemeinde Haag bekanntzugeben. Ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Umstände erlischt die Förderung.

Die Förderung kann widerrufen werden und bereits geleistete Förderbeträge können sofort fällig gestellt werden, wenn Umstände die zum Erlöschen der Förderung führen, nicht fristgerecht der Gemeinde bekanntgegeben werden, oder Auflagen der Zusicherung nicht eingehalten werden. Die Rückzahlung hat binnen einem Monat nach Anforderung zu erfolgen.

Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Wirtschaftsförderung kann aus diesen Richtlinien nicht abgeleitet werden.


Mögliche Arten der Förderungen

Antragsstelle

Weitere Auskunft und Information

Für weitere Informationen und Förderungen für Haager Wirtschaftsbetriebe steht Ihnen Stadtamtsdirektorin Katrin Giritzhofer sehr gerne zur Verfügung. Ihr Ansuchen um Wirtschaftsförderung wird in der Stadtkasse bearbeitet.