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Fundbüro

Fundservice Stadt Haag 

Sie haben etwas gefunden oder suchen nach einem verlorenen Gegenstand?
Fragen Sie nach im Stadtamt Haag - Fundbüro.
Wir nehmen Fundgegenstände entgegen und stellen Bestätigungen für Verlustanzeigen aus.

Zuständig

Sie haben etwas verloren?

logo_fundamtgvat.jpgFinden Sie es online wieder auf www.fundamt.gv.at.
Alle gefundenen Gegenstände, die in unserem Fundamt abgegeben werden, werden auf www.fundamt.gv.at elektronisch erfasst. Sie können dort immer am aktuellsten Stand nach ihrem verlorenen Gegenstand österreichweit suchen.

Einen Verlust melden

Um einen Verlust im Fundamt Haag zu melden,
können Sie entweder das Formular im österreichischen Online - Fundamt verwenden oder
Sie nutzen das Online Formular des Haager Fundbüros.

Die Ausstellung und Bestätigung einer Verlustanzeige kostet € 2,10. Damit Ihr Verlustgegenstand schneller gefunden werden kann, sollten Sie eine Verlustmeldung erstatten. Teilen Sie uns Ihren Verlust mit dem Online-Formular mit oder wenden Sie sich persönlich oder telefonisch an das Fundbüro im Stadtamt Haag, Hauptplatz 4, Telefon: 07434 - 42 42 317.

Verlustgegenstand außerhalb von Haag suchen

  • Außerhalb von Stadt Haag
    Bei Verlusten außerhalb von Haag wenden Sie sich bitte an das jeweilige Gemeindeamt oder versuchen Sie es über die Online-Suche fundamt.gv.at.
  • Bahn oder Postbus
    Haben Sie etwas in einem Postbus von bzw. nach Steyr verloren oder vergessen, wenden Sie sich bitte an die ÖBB-Postbus GmbH Verkehrsstelle Steyr, Telefon: 07252/ 533 8810.
    Haben Sie etwas im Zug verloren oder vergessen, wenden Sie sich bitte an das Unternehmen (z.B. ÖBB oder Westbahn).
  • Polizeiliche Dokumente und Gegenstände
    Bei Verlust von Führerscheinen, Fahrzeugpapieren, inländischen Kennzeichentafeln oder Schieß- und Sprengmitteln wenden Sie sich an die Polizeiinspektion Haag, Linzer Straße 13, Telefon: 059 - 133 3105 100.

Ich habe gefunden, ...

Gefunden!

Ein Regenschirm, eine Geldbörse, ein Handy oder vielleicht ein Fahrrad? Wenn Sie etwas gefunden haben, sind Sie als Finder zur unverzüglichen Abgabe beim zuständigen Fundbüro verpflichtet.

Funde wie Führerschein, Zulassungsschein, österreichische Kennzeichentafel, bedenkliche Funde wie Schusswaffen, verbotene Waffen, Schieß- und Sprengmittel sowie Kriegsmaterial müssen zur Polizei gebracht werden bzw. dort gemeldet werden. Auch Haustiere sind keine Fundgegenstände und müssen ins Tierheim gebracht werden oder der Fund dort gemeldet werden.

Fund abgeben

Ihren Fund können Sie zu den Öffnungszeiten im Stadtamt Haag - Fundbüro abgeben.

Finderlohn

Als Finder haben Sie Anspruch auf Finderlohn. Die Höhe des Finderlohns richtet sich danach, ob der Fundgegenstand verloren oder vergessen wurde. Es gibt aber auch Umstände, wo dem Finder kein Finderlohn zusteht.

Der Finderlohn beträgt bei verlorenen Sachen 10 %, bei vergessenen Sachen 5 %. Wenn der Wert des Fundgegenstandes € 2.000,-- übersteigt, wird der Finderlohn für den Wert, der € 2.000,-- übersteigt, halbiert.

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Fund?

Funde sind entweder verlorene oder vergessene Sachen.

  • Verlorene Sachen sind beweglich, niemand hat sie in Gewahrsam und sind ohne Willen des Inhabers aus seinem Gewahrsam gekommen.
  • Vergessene Sachen sind beweglich, stehen in Gewahrsam eines Dritten und wurden ohne Willen des Inhabers bei Dritten zurückgelassen.
  • Verborgene Sachen sind vergraben, eingemauert oder sonst verborgen und der Eigentümer ist unbekannt. Sie sind wie verlorene Sachen zu behandeln.
  • Bewegliche Sachen sind kein Fund, wenn sie mit dem Willen des Inhabers aus seinem Gewahrsam gekommen sind.

Welche Fundgegenstände müssen nicht abgegeben werden?

Fundgegenstände, die weniger als 10,00 Euro wert sind (ausgenommen Dokumente).

Wann erwirbt der Finder das Eigentum an einer Sache?

Nach einem Jahr ...

  • ... bei Fundgegenständen, deren Wert unter 10,- Euro liegt.
  • ... und 6 Wochen bei Fundgegenständen, deren Wert zwischen 10,00 und 20,00 Euro liegt.
  • ... und 6 Monaten bei Fundgegenständen, deren Wert über 20,00 Euro liegt.

Wann steht mir der Fund zu?

Mit der Ausfolgung an die Finder geht das Eigentum an der Sache – die Redlichkeit des Finders vorausgesetzt – auf diesen über. Meldet sich der Eigentümer dagegen innerhalb der Jahresfrist, ist ihm die Sache von der zuständigen Fundbehörde bzw. dem Finder zu übergeben.

Ein Eigentumsanspruch der Finderin/des Finders besteht

  • bei Funden mit einem Wert von bis zu 100 Euro bis sechs Wochen nach Ablauf der Jahresfrist und
  • bei Funden mit einem Wert von mehr als 100 Euro bis zwei Monate ab Verständigung durch die Fundbehörde.

Weitere Informationen

Alle rechtlichen Informationen finden Sie aktuell im Online Amtshelfer help.gv.at.