Umweltförderung Regenwasserzisterne

In der Gemeinderatssitzung vom 30.09.2020 wurde folgende Umweltförderung (Errichtung einer Regenwasserzisterne) beschlossen.

Die Richtlinien sind mit 01.10.2020 in Kraft

Förderrichtlinien

  1. Gefördert werden neu installierte Regenwassernutzungsanlagen, bestehend aus:
    1. Regenwassereinleitung
    2. Speicher
    3. hydraulische Einbindung in die Hauswasserverteilung oder Gartenbewässerung
    4. Überlaufeinrichtung
  2. Die nutzbare Speicherkapazität muss zumindest 3 m³ betragen.
  3. Der Speichertank muss nicht zwingend unter der Erde liegen.
  4. Gefördert werden auch Regenwassernutzungsanlagen, die teilweise aus bestehenden, nicht benutzten Behältnissen (zB. Senkgruben) bestehen, sofern dies nachgewiesen werden kann.
  5. Brauchwasserbrunnen werden nicht gefördert.
  6. Pro Standort kann nur eine Regenwassernutzungsanlage gefördert werden.
  7. Die Förderung wird als einmaliger Investitionskostenzuschuss in Form von Haag-Gutscheinen ausbezahlt.
  8. Der hydraulische Anschluss an die bestehende Hauswasserverteilung muss durch einen Fachmann oder durch die Gemeinde bestätigt werden.
  9. Eine Vermischung mit der bestehenden Trinkwasseranlage muss verhindert werden (stichprobenartige Kontrollen sind seitens der Gemeinde möglich).
  10. Notwendige Überlaufeinrichtungen sind entweder in den bestehenden Regenwasserkanal oder an eine Versickerungsanlage anzuschließen.
  11. Gefördert werden Regenwassernutzungsanlagen mit
    1. € 100,00 je m³, wenn sie an die Hauswasserverteilungsanlage angeschlossen sind;
    2. € 50,00 je m³, wenn sie nicht an die Hauswasserverteilungsanlage angeschlossen sind;
    3. € 20,00 je m³, wenn der Überlauf des Speichers nicht in den öffentlichen Mischwasserkanal, sondern in ein Retentionsbecken mit Versickerung abgeleitet wird.
    4. maximal € 1.200,00 oder maximal 50 % der Investitionskosten;
      Größere Regenwassernutzungsanlagen erhöhen die Förderung nicht.
  12. Die zu fördernde Regenwassernutzungsanlage muss sich im Gemeindegebiet von Haag befinden.
  13. Nicht gefördert werden: Ertüchtigungen der bestehenden Trinkwasseranlage im Gebäude (Warmwasserbehälter, Windkessel für Brunnen).
  14. Der Antrag auf Förderung von Regenwassernutzungsanlagen kann rückwirkend bis 01.01.2020 gestellt werden.
    Die Auszahlung erfolgt jedoch erst ab 01.01.2021.

Antragsstellung

Fragen zur Errichtung einer Regenwassernutzungsanlage

Zuständig