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Landwirtschaftliche Betriebsunfallsmeldungen

Bei Arbeitsunfällen in der Landwirtschaft muss innerhalb von 5 Tagen nach dem Unfall eine Unfallanzeige bei der SVS gemacht werden. Die SVS bietet die Möglichkeit an, einen landwirtschaftlichen Unfall direkt auf der Homepage der SVS online auszufüllen und an die zuständige Stelle zu schicken.

Wenn keine Unfallmeldung erfolgt, besteht kein Anspruch auf eine etwaige Unfallrente.

Zur Unfallmeldung bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen