Kanalbenützungsgebühren

Zuständig

Gesetzliche Grundlage:

    Kanalgesetz 1977, LGBl. 8230-6

Die Kanalbenützungsgebühren sind zweckgebundene Einnahmen, die ausschließlich für die Errichtung, für die Erhaltung und für den Betrieb der Kanalanlage verwendet werden dürfen. Die aktuellen Tarife sind der Kanalabgabenordnung der Stadtgemeinde Haag zu entnehmen. Diese Steuerschuld wird mit einem Abgabenbescheid vorgeschrieben.

Gebührenberechnung:

2,42 Euro (ohne Regenwasser) pro Quadratmeter plus 10 % MWSt. (seit 01.04.2021)
Wenn die Dachwässer eingeleitet werden,
wird ein 10 % Zuschlag (2,66 Euro) zur Kanalgebühr verrechnet
plus 10 % MWSt.

Zahlungstermine

Die Kanalbenützungsgebühren sind im Vorhinein
in vierteljährlichen Teilzahlungen und zwar
jeweils bis 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November jeden Jahres
an die Stadtgemeinde Haag zu entrichten.