Volksbefragung am 20.01.2013

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Informationsblatt Volksbefragung 2013

Die Frage wird lauten

a) Sind Sie für die Einführung eines Berufsheeres und eines bezahlten freiwilligen Sozialjahres
oder
b) Sind Sie für die Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht und des Zivildienstes?

Am Sonntag, 20. Jänner 2013, findet diese Volksbefragung statt.

Wer ist bei der Volksbefragung in Haag stimmberechtigt?

Stimmberechtigt sind alle Männer und Frauen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, am Stichtag (28. November 2012) in der Wählerevidenz der Stadtgemeinde Haag geführt werden (Hauptwohnsitz am 28.11.2012 in Haag) und spätestens am 20. Jänner 2013 (Tag der Volksbefragung) ihren 16. Geburtstag feiern.

Wann ist die Stimmabgabe in Haag möglich?

Die Wahllokale der Stadtgemeinde Haag (im Schulgebäude der Volksschule und HLW) in der Wiener Straße 2, sind am 20.01.2013 von 7 bis 14 Uhr geöffnet.
Die amtliche Wahlinformationskarte wird den stimmberechtigten Haagerinnen und Haagern in der 2. Dezemberhälfte 2012 zugestellt.

Verhinderung am Tag der Volksbefragung

Sie sind am Tag der Volksbefragung verhindert, können kein Wahllokal aufsuchen oder halten sich nicht in Haag auf. Sie haben die Möglichkeit zur Stimmabgabe per Stimmkarte (Briefwahl)

Wie funktioniert die Briefwahl?

Zur Briefwahl benötigen Sie eine Stimmkarte. Die Stimmkarte können Sie

  • mündlich (persönlich, nicht telefonisch) bis Freitag, 18. Jänner 2013 oder
  • schriftlich (zB: per Telefax, Online) bis Mittwoch, 16. Jänner 2013

im Stadtamt Haag beantragen. Die Ausfolgung der Stimmkarten erfolgt entweder persönlich an den Stimmberechtigten, oder an eine vom Stimmberechtigten bevollmächtigten Person (Datei herunterladen: PDFVollmacht erforderlich) oder mittels eingeschriebener Briefsendung.
Stimmkartenanträge bekommen Sie direkt in der Gemeinde oder Sie können diese Datei herunterladen: PDFhier herunterladen. Die Stimmkarten werden ab zirka 20. Dezember 2012 erhältlich sein.

Welche Dokumente werden bei der Antragstellung einer Stimmkarte benötigt?

Bei persönlicher Antragstellung ein amtlicher Lichtbildausweis. (zB: Führerschein, Reisepass)
Bei schriftlicher Antragstellung (zB: Angabe der Passnummer, Ablichtung eines Lichtbildausweises). Bei einer elektronischen Einbringung können Sie den Antrag, auch digital signieren (Informationen zur digitalen Signatur erhalten Sie unter www.buergerkarte.at oder in diesemDatei herunterladen: PDFInformationsschreiben)

Wo und auf welche Weise kann ich mit der Stimmkarte wählen?

Im Inland:
vor einer Wahlbehörde,
in einem dafür vorgesehenen Wahllokal,
beim Besuch durch eine besondere Wahlbehörde oder
mittels Briefwahl (ohne Wahlbehörde)

Im Ausland:
nur mittels Briefwahl

Welche Fristen muss ich bei der Briefwahl beachten?

Stimmkarten können am Postweg oder auch persönlich bei der Bezirkswahlbehörde abgegeben werden. Die verschlossene Stimmkarte muss spätestens am Tag der Volksbefragung (Sonntag, 20. Jänner 2013, 17:00 Uhr) bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen.
Die Stimmkarte kann auch in einem Wahllokal des Stimmbezirkes bis zu dessen Schließung abgegeben werden; die Anschrift der Bezirkswahlbehörde ist auf der Stimmkarte abgedruckt.

Hinweis:

Wenn Sie eine Stimmkarte beantragt haben, dürfen Sie nur noch mit dieser abstimmen, unabhängig davon, wo und auf welche Weise Sie teilnehmen möchten!