Planänderung

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Der Gemeinderat beabsichtigt, das örtliche Raumordnungsprogramm in den Katastralgemeinden

  • Edelhof,
  • Knillhof,
  • Gstetten,
  • Haag Stadt,
  • Radhof,
  • Reichhub,
  • Salaberg und
  • Schudutz

abzuändern. Der Entwurf liegt gemäß § 24 des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014, LGBl. 3/2015 i.d.g.F., durch sechs Wochen, das ist in der Zeit vom 22. Juli 2019 bis 2. September 2019 im Stadtamt zur allgemeinen Einsicht auf.

Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zum Entwurf der Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen.

Die Änderungsanlässe sind:

  • Drei Ausweisungen von bestehenden Gebäuden als Grünland - erhaltenswertes Gebäude im Grünland (Geb).
  • Rückwidmung von Betriebsgebiet in Grünland.
  • Die Ausweisung verschiedener öffentlichen Verkehrsflächen, die Auflassung von Verkehrsflächen, oder kleinere Korrekturen an bestehenden Verkehrsflächen.
  • Neuwidmung von Bauland-Wohngebiet und Bauland-Sondergebiet.
  • Änderungen am Entwicklungskonzept.