Nationalratswahl 2019

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Wo und wann kann ich wählen?

Wahltag: Sonntag, 29. September 2019
Stichtag: Dienstag, 9. Juli 2019

Wo kann ich wählen?

Sie erhalten cirka drei Wochen vor der Wahl per Post eine "Amtliche Wahlinformation". Diese informiert Sie, in welchem Sprengel bzw. Wahllokal Sie wählen können. Es sind insgesamt 7 Wahlsprengel vorgesehen.

Wo ist mein Wahllokal?

Das Wahllokal ist wie gewohnt im Schulgebäude der Volksschule und HLW (Wiener Straße 2, 3350 Haag) eingerichtet.

Wann kann ich wählen?

Die Wahllokale in Haag sind am Sonntag, 29. September 2019 von 7 bis 14 Uhr geöffnet.

Wählen im Urlaub / Ausland

Wenn es Ihnen am Wahltag nicht möglich ist, in Ihrem zugeteilten Wahllokal zu wählen, können Sie bereits vor dem Wahltag mittels einer Wahlkarte in ganz Österreich und auch im Ausland am Postweg Ihre Stimme mittels Briefwahl abgeben.

ACHTUNG: Die Wahlkarte muss bis spätestens Sonntag, 29. September 2019 um 17 Uhr bei der Bezirkswahlbehörde einlagen!

Am Wahltag

Während der Wahlzeit ist die Stimmabgabe durchgehend möglich. Vergessen Sie bitte nicht einen gültigen amtlichen Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein) ins Wahllokal mitzunehmen.

Bin ich wahlberechtigt?

Wer ist in Stadt Haag bei der Europawahl wahlberechtigt?

Wahlberechtigt in Haag sind alle Frauen und Männer die spätestens am Wahltag (29.09.2019) das 16. Lebensjahr vollendet haben und dabei am Stichtag (09.07.2019)

  • einen Hauptwohnsitz in Haag gemeldet haben
  • die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und in der Wählerevidenz eingetragen sind
  • und kein Wahlausschlussgrund vorliegt.

Auch AuslandsösterreicherInnen sind wahlberechtigt, wenn sie

  • sich mittels Antrag bis spätestens 08.08.2019 in die Wählerevidenz eintragen (haben) lassen und
  • spätestens am 29.09.2019 das 16. Lebensjahr vollenden und
  • vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und
  • dem Antrag stattgegeben wird.

Wählen mit Wahlkarte

Wo und wann kann man in Stadt Haag eine Wahlkarte beantragen?

Eine Wahlkarte kann wie folgt beantragt werden:

  • Schriftlich: Stadtgemeinde Haag, Hauptplatz 4, 3350 Haag
  • Fax: 07434/42423-21
  • Internet: www.wahlkartenantrag.at
  • Persönlich: im Rathaus, Bürgerservice, Hauptplatz 4, 3350 Haag
    Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
    Montag von 14:00 bis 18:00 Uhr
    Mittwoch von 14:00 bis 17:00 Uhr

!!! ACHTUNG !!! Telefonische Anträge können ausnahmslos nicht entgegengenommen werden und die Beantragung hat durch den Wähler selbst zu erfolgen!

Ausstellungsbeginn von Wahlkarten:

  • Voraussichtlich ab 2. September 2019

Ende der Ausstellung von Wahlkarten:

  • Schriftlich / Fax / Internet: bis Mittwoch, 25. September 2019
  • Persönlich: bis Freitag, 27. September 2019 (12 Uhr)

Was ist für die Beantragung einer Wahlkarte erforderlich?

Für die persönliche Ausstellung einer Wahlkarte ist ein amtlicher Lichtbildausweis nötig.
Für den Fall, dass jemand eine Wahlkarte für eine Wahlkartenwerber abholen möchte, ist dies nur mit einer Datei herunterladen: PDFVollmacht des Wahlkartenwerbers möglich. Hierzu ist ein schriftlicher Antrag des Wahlberechtigten zur Beantragung der Wahlkarte, inklusive Identitätsnachweis (Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises) und Unterschrift erforderlich. Der Antrag muss auch die Daten des Bevollmächtigten enthalten, welcher sich ebenfalls bei der Abholung der Wahlkarte mittels amtlichen Lichtbildausweises ausweisen muss.

Für die schriftlichen Anforderungen (Post, Fax) ist die Angabe folgender Daten unbedingt erforderlich:

  • Familienname und Vorname
  • Geburtsdatum
  • Grund der Verhinderung (z.B. Ortsabwesenheit, aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Aufenthalts im Ausland)
  • Wohnsitzadresse in Stadt Haag zum Zeitpunkt des Stichtages
  • Telefonnummer oder E-Mail für etwaige Rückfragen im Zusammenhang mit der Wahlkartenanforderung
  • eventuell Zustelladresse, an welche die Wahlkarte versandt werden soll
  • Bei Anträgen, welche per Post oder Telefax eingebracht werden, ist eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis) beizufügen oder die Nummer des Reisepasses anzuführen.

Briefwahl - so geht´s

Sie können die Stimme sofort nach Erhalt der Wahlkarte abgeben und müssen nicht bis zum Wahltag damit zuwarten.

Die weiße Wahlkarte ist ein verschließbares Kuvert. In der Wahlkarte befinden sich der amtliche Stimmzettel sowie ein beige-farbenes Wahlkuvert. Auf der Wahlkarte finden Sie Instruktionen zur Ausübung der Briefwahl. Weiters ist der Wahlkarte ein Informationsblatt angeschlossen sowie eine Aufstellung der Wahlvorschläge (Kandidaten).

Die Briefwahl können Sie ausüben, indem Sie

  • zunächst der Wahlkarte den amtlichen Stimmzettel sowie das beige-farbene Wahlkuvert entnehmen, dann
  • den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausfüllen,
  • den ausgefüllten amtlichen Stimmzettel in das beige-farbene Wahlkuvert legen und in die Wahlkarte zurücklegen
  • anschließend durch Unterschrift auf der Wahlkarte eidesstattlich erklären, dass Sie den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt haben, und schließlich,
  • die Wahlkarte zukleben
  • dafür sorgen, dass die Wahlkarte rechtzeitig bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde vor dem 29. September 2019, 17 Uhr, einlangt; Sie können die Wahlkarte z.B. in einem Briefkasten der Post einwerfen oder auf einer Postgeschäftsstelle aufgeben.

Die Kosten für das Porto trägt der Bund, gleichgültig, ob Sie die Wahlkarte im Inland oder im Ausland aufgeben.

Was haben Sie ganz allgemein zu beachten?

  • Bitte beantragen Sie Ihre Wahlkarte rechtzeitig!
  • Wenn Sie eine Wahlkarte beantragt haben, dürfen Sie nur mehr mit dieser Ihre Stimme abgeben, unabhängig davon, wo und auf welche Weise Sie wählen möchten!
  • Sollten Sie keine Wahlkarte besitzen, können Sie ausschließlich in ihrem Wahllokal am Wahltag ihre Stimme abgeben.
  • Damit die Stimme gültig ist, muss die Wahlkarte verschlossen sein und auch das den Stimmzettel beinhaltende Wahlkuvert verschlossen sein.
  • Die eidesstattliche Erklärung (Unterschrift) abgegeben wurde.

Auflage der Wählerverzeichnisse

Wann liegt das Wählerverzeichnis auf und wann kann ich einen Berichtigungsantrag stellen?

In das Wählerverzeichnis kann jedermann im Rathaus Haag, Zimmer Meldeamt (Erdgeschoss), Hauptplatz 4, 3350 Haag zu folgenden Einsichtszeiten, Einsicht nehmen:

  • Dienstag, 30.07.2019 von 8 Uhr bis 12 Uhr
  • Mittwoch, 31.07.2019 von 8 Uhr bis 12 Uhr und von 13 Uhr bis 17 Uhr
  • Donnerstag, 01.08.2019 von 8 Uhr bis 12 Uhr
  • Freitag, 02.08.2019 von 8 Uhr bis 12 Uhr
  • Samstag, 03.08.2019 von 8 Uhr bis 12 Uhr
  • Montag, 05.08.2019 von von 8 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 18 Uhr
  • Dienstag, 06.08.2019 von 8 Uhr bis 12 Uhr
  • Mittwoch, 07.08.2019 von 8 Uhr bis 12 Uhr und von von 13 Uhr bis 17 Uhr
  • Donnerstag, 08.08.2019 von 8 Uhr bis 12 Uhr

Kundmachungen

Kundmachungen zur Nationalratswahl 2019 finden Sie an der Amtstafel unter dem Unterpunkt Wahlen.