NÖ Landtagswahl 2018

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Wo und wann kann ich wählen?

Wahltag: Sonntag, 28. Jänner 2018
Stichtag: Freitag, 17. November 2017

Wo kann ich wählen?

Sie erhalten cirka drei Wochen vor der Wahl per Post eine "Amtliche Wahlinformation". Diese informiert Sie, in welchem Sprengel bzw. Wahllokal Sie wählen können. Es sind insgesamt 7 Wahlsprengel vorgesehen.

Wo ist mein Wahllokal?

Das Wahllokal ist wie gewohnt im Schulgebäude der Volksschule und HLW (Wiener Straße 2, 3350 Haag) eingerichtet.

Wann kann ich wählen?

Die Wahllokale in Haag sind am Sonntag, 28. Jänner 2018 von 7 bis 14 Uhr geöffnet.

Wählen im Urlaub / Ausland

Wenn es Ihnen am Wahltag nicht möglich ist, in Ihrem zugeteilten Wahllokal zu wählen, können Sie bereits vor dem Wahltag mittels einer Wahlkarte in ganz Österreich und auch im Ausland am Postweg Ihre Stimme mittels Briefwahl abgeben.

ACHTUNG: Die Wahlkarte muss bis spätestens Sonntag, 28. Jänner 2018 um 06:30 Uhr bei der Gemeindewahlbehörde einlagen!

Am Wahltag

Während der Wahlzeit ist die Stimmabgabe durchgehend möglich. Vergessen Sie bitte nicht einen gültigen amtlichen Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein) ins Wahllokal mitzunehmen.

Bin ich wahlberechtigt?

Wer ist in Stadt Haag bei der NÖ Landtagswahl 2018 wahlberechtigt?

  • Männer und Frauen, die am Stichtag (17.11.2017) die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind, einen ordentlichen Wohnsitz in der Stadt Haag haben, am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben und in der Wählerevidenz der Stadtgemeinde Haag eingetragen sind.
  • Männer und Frauen, die am Stichtag (17.11.2017) die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind, ihren Hauptwohnsitz im Ausland haben, am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und einen "Antrag auf Eintragung in die NÖ-Landes-Wählerevidenz" gestellt haben (AuslandsniederösterreicherInnen).

Wählen mit Wahlkarte

Wo und wann kann man in Stadt Haag eine Wahlkarte beantragen?

Eine Wahlkarte kann wie folgt beantragt werden:

  • Schriftlich: Stadtgemeinde Haag, Hauptplatz 4, 3350 Haag
  • Fax: 07434/42423-21
  • Internet: www.wahlkartenantrag.at
  • Persönlich: im Rathaus, Bürgerservice, Hauptplatz 4, 3350 Haag
    Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
    Montag von 14:00 bis 18:00 Uhr
    Mittwoch von 14:00 bis 17:00 Uhr

!!! ACHTUNG !!! Telefonische Anträge können ausnahmslos nicht entgegengenommen werden und die Beantragung hat durch den Wähler selbst zu erfolgen!

Ausstellungsbeginn von Wahlkarten:

  • Voraussichtlich ab 8. Jänner 2018

Ende der Ausstellung von Wahlkarten:

  • Schriftlich / Fax / Internet: bis Mittwoch, 24. Jänner 2018
  • Persönlich: bis Freitag, 26. Jänner 2018 bis 12:00 Uhr

Was ist für die Beantragung einer Wahlkarte erforderlich?

Für die persönliche Ausstellung einer Wahlkarte ist ein amtlicher Lichtbildausweis nötig.
Für den Fall, dass jemand eine Wahlkarte für eine Wahlkartenwerber abholen möchte, ist dies nur mit einer Datei herunterladen: PDFVollmacht des Wahlkartenwerbers möglich.
Achtung: Es dürfen nicht mehr als 2 weitere Wahlkarten an legitimierte Personen (mittels Vollmacht) ausgestellt werden. Ausnahme: Ehegatten oder wahlberechtigte Verwandte 1. Grades (Eltern oder Kinder).

Für die schriftlichen Anforderungen (Post, Fax) ist die Angabe folgender Daten unbedingt erforderlich:

  • Familienname und Vorname
  • Geburtsdatum
  • Grund der Verhinderung (z.B. Ortsabwesenheit, aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Aufenthalts im Ausland)
  • Wohnsitzadresse in Stadt Haag zum Zeitpunkt des Stichtages
  • Telefonnummer oder E-Mail für etwaige Rückfragen im Zusammenhang mit der Wahlkartenanforderung
  • eventuell Zustelladresse, an welche die Wahlkarte versandt werden soll
  • Bei Anträgen, welche per Post oder Telefax eingebracht werden, ist eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis) beizufügen oder die Nummer des Reisepasses oder Personalausweises anzuführen.

Informationen dazu finden Sie auch im Datei herunterladen: PDFInformationsblatt des Land NÖ.

Briefwahl - so geht´s

Sie können die Stimme sofort nach Erhalt der Wahlkarte abgeben und müssen nicht bis zum Wahltag damit zuwarten.

Die beige Wahlkarte ist ein verschließbares Kuvert. In der Wahlkarte befinden sich der amtliche Stimmzettel sowie ein blaues Wahlkuvert. Auf der Wahlkarte finden Sie Instruktionen zur Ausübung der Briefwahl. Weiters ist der Wahlkarte ein Informationsblatt angeschlossen und es wird ein Überkuvert angeboten.

Die Briefwahl können Sie ausüben, indem Sie

  • zunächst der Wahlkarte den amtlichen Stimmzettel sowie das blaue Wahlkuvert entnehmen, dann
  • den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausfüllen,
  • den ausgefüllten amtlichen Stimmzettel in das blaue Wahlkuvert legen und in die Wahlkarte zurücklegen
  • anschließend durch Unterschrift auf der Wahlkarte eidesstattlich erklären, dass Sie den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt haben, und schließlich,
  • die Wahlkarte zukleben und
  • die Wahlkarte in das Überkuvert legen und auch dieses zukleben und
  • dafür sorgen, dass die Wahlkarte rechtzeitig bei der zuständigen Gemeindewahlbehörde vor dem 28. Jänner 2018, 06.30 Uhr, einlangt; Sie können die Wahlkarte z.B. in einem Briefkasten der Post einwerfen, auf einer Postgeschäftsstelle aufgeben oder bei der zuständigen Gemeindewahlbehörde direkt abgeben.

Die Kosten für das Porto trägt das Land, gleichgültig, ob Sie die Wahlkarte im Inland oder im Ausland aufgeben.

Die Briefwahlkarte muss spätestens am Wahltag, 06.30 Uhr, bei der zuständigen Gemeindewahlbehörde einlangen oder bis zum Wahlschluss (14 Uhr) im für den Wähler zuständigen Wahlsprengel abgegeben worden sein.

Was haben Sie ganz allgemein zu beachten?

  • Bitte beantragen Sie Ihre Wahlkarte rechtzeitig!
  • Wenn Sie eine Wahlkarte beantragt haben, dürfen Sie nur mehr mit dieser Ihre Stimme abgeben, unabhängig davon, wo und auf welche Weise Sie wählen möchten!
  • Sollten Sie keine Wahlkarte besitzen, können Sie ausschließlich in Ihrem Wahllokal am Wahltag Ihre Stimme abgeben.
  • Damit die Stimme gültig ist, muss die Wahlkarte verschlossen sein und auch das den Stimmzettel beinhaltende Wahlkuvert verschlossen sein.
  • Die eidesstattliche Erklärung (Unterschrift) abgegeben wurde.

Auflage der Wählerverzeichnisse

Wann liegt das Wählerverzeichnis auf und wann kann ich einen Berichtigungsantrag stellen?

In das Wählerverzeichnis kann jedermann im Rathaus Haag, Zimmer Meldeamt (Erdgeschoss), Hauptplatz 4, 3350 Haag zu folgenden Einsichtszeiten, Einsicht nehmen:

  • Freitag, 1. Dezember 2017 von 8 bis 12 Uhr
  • Montag, 4. Dezember 2017 von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 20 Uhr
  • Dienstag, 5. Dezember 2017 von 8 bis 12 Uhr
  • Mittwoch, 6. Dezember 2017 von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr
  • Donnerstag, 7. Dezember 2017 von 8 bis 12 Uhr

Während dieser Auflagezeit hat jeder österreichische Staatsbürger das Recht Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen.

    Kundmachungen

    Kundmachungen zur NÖ Landtagswahl 2018 finden Sie an der Amtstafel unter dem Unterpunkt Kundmachungen.