Gemeinderatswahl 2020

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Wo und wann kann ich wählen?

Wahltag: Sonntag, 26. Jänner 2020
Stichtag: Montag, 21. Oktober 2019

Wo kann ich wählen?

Sie erhalten cirka drei Wochen vor der Wahl per Post eine "Amtliche Wahlinformation". Diese informiert Sie, in welchem Sprengel bzw. Wahllokal Sie wählen können. Es sind insgesamt 7 Wahlsprengel vorgesehen.

Wo ist mein Wahllokal?

Das Wahllokal ist wie gewohnt im Schulgebäude der Volksschule und HLW (Wiener Straße 2, 3350 Haag) eingerichtet.

Wann kann ich wählen?

Die Wahllokale in Haag sind am Sonntag, 26. Jänner 2020 von 7 bis 14 Uhr geöffnet.

Wählen im Urlaub / Ausland

Wenn es Ihnen am Wahltag nicht möglich ist, in Ihrem zugeteilten Wahllokal zu wählen, können Sie bereits vor dem Wahltag mittels einer Wahlkarte am Postweg Ihre Stimme mittels Briefwahl abgeben.

ACHTUNG: Die Wahlkarte muss bis spätestens Sonntag, 26. Jänner 2020 um 6:30 Uhr bei der Gemeindewahlbehörde einlangen!

Am Wahltag

Während der Wahlzeit ist die Stimmabgabe durchgehend möglich. Vergessen Sie bitte nicht einen gültigen amtlichen Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein) ins Wahllokal mitzunehmen.

Bin ich wahlberechtigt?

Wer ist in Stadt Haag bei der Gemeinderatswahl wahlberechtigt?

Wahlberechtigt in Haag sind alle Frauen und Männer die spätestens am Wahltag (26.01.2020) das 16. Lebensjahr vollendet haben und dabei am Stichtag (21.10.2019)

  • in Haag einen ordentlichen Wohnsitz haben
  • die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der EU sind und in der Gemeindewählerevidenz eingetragen sind
  • und kein Wahlausschlussgrund vorliegt.

Wählen mit Wahlkarte

Wo und wann kann man in Stadt Haag eine Wahlkarte beantragen?

Eine Wahlkarte kann wie folgt beantragt werden:

  • Schriftlich: Stadtgemeinde Haag, Hauptplatz 4, 3350 Haag
  • Fax: 07434/42423-21
  • Internet: www.wahlkartenantrag.at
  • Persönlich: im Rathaus, Bürgerservice, Hauptplatz 4, 3350 Haag
    Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
    Montag von 14:00 bis 18:00 Uhr
    Mittwoch von 14:00 bis 17:00 Uhr

!!! ACHTUNG !!! Telefonische Anträge können ausnahmslos nicht entgegengenommen werden und die Beantragung hat durch den Wähler selbst zu erfolgen!

Ausstellungsbeginn von Wahlkarten:

  • Voraussichtlich ab 13. Jänner 2020

Ende der Ausstellung von Wahlkarten:

  • Schriftlich / Fax / Internet: bis Mittwoch, 22. Jänner 2020
  • Persönlich: bis Freitag, 24. Jänner 2020 (12 Uhr)

Was ist für die Beantragung einer Wahlkarte erforderlich?

Für die persönliche Ausstellung einer Wahlkarte sind in jedem Fall ein schriftlicher Antrag bzw. die Amtliche Wahlinformation und ein amtlicher Lichtbildausweis nötig.
Für den Fall, dass jemand eine Wahlkarte für einen Wahlkartenwerber abholen möchte, ist dies nur mit einer Datei herunterladen: PDFVollmacht des Wahlkartenwerbers möglich. Hierzu ist ein schriftlicher Antrag des Wahlberechtigten zur Beantragung der Wahlkarte, inklusive Identitätsnachweis (Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises) und Unterschrift erforderlich. Der Antrag muss zusätzlich auch noch die Daten des Bevollmächtigten enthalten, welcher sich ebenfalls bei der Abholung der Wahlkarte mittels amtlichen Lichtbildausweises ausweisen muss.

!!!ACHTUNG!!! Bei der Gemeideratswahl dürfen trotz Vollmacht nicht mehr als zwei Wahlkarten an einen Bevollmächtigten ausgefolgt werden. (Ausnahme: Es handelt sich um den wahlberechtigten anderen Eheteil/eigetragenen Partner, einen wahlberechtigten Elternteil oder ein wahlberechtigtes Kind)

Für die schriftlichen Anforderungen (Post, Fax) ist die Angabe folgender Daten unbedingt erforderlich:

  • Familienname und Vorname
  • Geburtsdatum
  • Grund der Verhinderung (z.B. Ortsabwesenheit, aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Aufenthalts im Ausland)
  • Wohnsitzadresse in Stadt Haag zum Zeitpunkt des Stichtages
  • Telefonnummer oder E-Mail für etwaige Rückfragen im Zusammenhang mit der Wahlkartenanforderung
  • eventuell Zustelladresse, an welche die Wahlkarte versandt werden soll
  • Bei Anträgen, welche per Post oder Telefax eingebracht werden, ist eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis) beizufügen oder die Nummer des Reisepasses anzuführen.

Briefwahl - so geht´s

Sie können die Stimme sofort nach Erhalt der Wahlkarte abgeben und müssen nicht bis zum Wahltag damit zuwarten.

Die Wahlkarte ist ein verschließbares Kuvert. In der Wahlkarte befinden sich der amtliche Stimmzettel sowie ein Wahlkuvert. Auf der Wahlkarte finden Sie Instruktionen zur Ausübung der Briefwahl. Weiters ist der Wahlkarte ein Informationsblatt angeschlossen.

Die Briefwahl können Sie ausüben, indem Sie

  • zunächst der Wahlkarte den amtlichen Stimmzettel sowie das Wahlkuvert entnehmen, dann
  • den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausfüllen,
  • den ausgefüllten amtlichen Stimmzettel in das Wahlkuvert legen und in die Wahlkarte zurücklegen
  • anschließend durch Unterschrift auf der Wahlkarte eidesstattlich erklären, dass Sie den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt haben, und schließlich,
  • die Wahlkarte zukleben
  • dafür sorgen, dass die Wahlkarte rechtzeitig bei der zuständigen Gemeindewahlbehörde vor dem 26. Jänner 2020, 6:30 Uhr, einlangt.

Die Kosten für das Porto werden getragen, gleichgültig, ob Sie die Wahlkarte im Inland oder im Ausland aufgeben.

Was haben Sie ganz allgemein zu beachten?

  • Bitte beantragen Sie Ihre Wahlkarte rechtzeitig!
  • Wenn Sie eine Wahlkarte beantragt haben, dürfen Sie nur mehr mit dieser Ihre Stimme abgeben, unabhängig davon, wo und auf welche Weise Sie wählen möchten!
  • Sollten Sie keine Wahlkarte besitzen, können Sie ausschließlich in ihrem Wahllokal am Wahltag ihre Stimme abgeben.
  • Damit die Stimme gültig ist, muss die Wahlkarte verschlossen sein und auch das den Stimmzettel beinhaltende Wahlkuvert verschlossen sein.
  • Die eidesstattliche Erklärung (Unterschrift) abgegeben wurde.

Kundmachungen

Kundmachungen zur Gemeinderatswahl 2020 finden Sie an der Amtstafel unter dem Unterpunkt Wahlen.