Gemeinderatswahl 2015

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Am Sonntag, 25. Jänner 2015 findet die Gemeinderatswahl statt.

Wahlberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürgerinnen und EU-Bürger, die spätestens am 25. Jänner 2015 das 16. Lebensjahr vollenden werden.
Im Wählerverzeichnis der Stadtgemeinde Haag sind alle genannten Personen, die am 20. Oktober 2014 (Stichtag der Gemeinderatswahl) ihren ordentlichen Wohnsitz (das muss nicht der Hauptwohnsitz sein) in Haag hatten.

An alle Wahlberechtigten wird rechtzeitig vor der Wahl eine Wahlnachrichtskarte verschickt, auf der Wahllokal, Wahlzeit und Eintragungsdaten im Wählerverzeichnis vermerkt sind.
Nehmen Sie diese Wahlnachrichtskarte mit ihrem Ausweis zur Wahl mit.

Briefwahl:

Wahlberechtigte, die ihre Stimme per Briefwahl im In- oder Ausland abgeben wollen, können bis spätestens Mittwoch, dem 21. Jänner 2015 schriftlich oder bis spätestens Freitag, dem 23. Jänner 2015 (12:00 Uhr) persönlich, eine Wahlkarte im Stadtamt beantragen.

Achtung:
Telefonische Anträge sind gesetzlich untersagt!

Schriftliche Beantragung:

Wichtig ist dabei, dass Sie bei diesen Anträgen entweder Ihre Reisepassnummer oder eine Kopie oder bei Mails einen Scan eines persönlichen Dokumentes (z.B. Lichtbildausweis) anfügen.

Mündliche Beantragung:

Persönlich im Gemeindeamt.

Wie wähle ich mit der Briefwahlkarte!

Sie bekommen Ihre Briefwahlkarte mittels  Briefsendung (RSb+Einschreiben) oder Sie holen sich diese vom Stadtamt Haag ab. (Briefwahlkarten können vom Stadtamt Haag erst nach erhalt Dieser von der Bezirkshauptmannschaft ausgestellt werden)

Wichtig ist, dass Sie im Falle der Abholung von Briefwahlkarten für Familienangehörige (Eltern / Kinder) oder andere Personen eine „Vollmacht“ vorweist. (Datei herunterladen: PDFVollmachtsformular als download)

Achtung:
Neben engen Familienangehörigen (Ehepartner / eingetragener Partner / Eltern / Kinder) dürfen nicht mehr als weitere 2 Briefwahlkarten an einen Abholer ausgefolgt werden.

Die Briefwahlunterlagen enthalten

  • den amtlichen Stimmzettel,
  • das Wahlkuvert,
  • die Wahlkarte,
  • und ein Überkuvert.

Wenn Sie die Briefwahlkarte erhalten, können Sie sofort wählen – Stimmzettel ausfüllen, diesen in das Wahlkuvert legen, auf der Rückseite die Briefwahlkarte unterschreiben, die Briefwahlkarte verschließen, in das voradressierte und vorfrankierte Überkuvert stecken, zukleben und per Post, Boten, Gemeindebriefkasten oder persönlich an das Stadtamt senden/bringen.
Sie brauchen kein Porto bezahlen.

Achtung:
Entscheidend ist, dass Ihre Briefwahlkarte spätestens am 25. Jänner 2015 um 6:30 Uhr bei der Stadtgemeinde Haag eingelangt ist.

Natürlich können Sie mit einer ausgestellten Wahlkarte auch am Wahltag (25. Jänner 2015) bis Wahlschluss (14 Uhr) in ihrem Wahlsprengel wählen gehen.

Wichtig:
Wenn Sie eine Briefwahlkarte beantragt haben, dürfen Sie ohne Vorlage dieser Wahlkarte auch nicht in ihrem zuständigen Wahlsprengel wählen. Die Wahlkarte ist ein Dokument.