Gemeinderatswahl 2010 - Auflage des Wählerverzeichnisses

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

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Am Sonntag, 14. März 2010 findet die Gemeinderatswahl statt. Die Grundlage der Wahlberechtigung ist das Wählerverzeichnis. Nur im Wählerverzeichnis eingetragene Personen sind wahlberechtigt.

Zur Überprüfung, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, liegt das Wählerverzeichnis an den folgenden 5 Werktagen zur Einsichtnahme auf:

  • Montag, 04. Jänner 2010, von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr
  • Dienstag, 05. Jänner 2010, von 8 bis 12 Uhr
  • Donnerstag, 07. Jänner 2010, von 8 bis 12 Uhr
  • Freitag, 08. Jänner 2010, von 8 bis 12 Uhr
  • Montag, 11. Jänner 2010, von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 20 Uhr

Innerhalb der Einsichtsfrist kann jedermann in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen und Abschriften oder Vervielfältigungen (auf eigene Kosten) herstellen.

Ort der Auflage:
Stadtamt Haag, Sparkassestraße 3

Einspruchsfrist:
4. Jänner bis 14. Jänner 2010, 16.00 Uhr.

Wahlberechtigung:
Wahlberechtigt ist jeder österreichische Staatsbürger und jeder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der EU, der spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet (Geburtsdatum: 14.März 1994 und älter), vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist und am Stichtag der Wahl (14. Dezember 2009) seinen ordentlichen Wohnsitz in der Stadtgemeinde Haag hatte.