Bäume zurückschneiden

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

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Da immer wieder Beschwerden, besonders durch die Fahrer der Müllabfuhr, im Stadtamt einlangen, verweisen wir wieder darauf, dass im Stadt- und Landgebiet alle Bäume und Sträucher so zurück geschnitten werden müssen, dass die Befahrbarkeit für alle Fahrzeuge einwandfrei möglich ist. Bäume, die in den Fahrbahn- und Gehsteigbereich ragen, müssen bis zu einer Höhe von 4,50 m zurück geschnitten werden.

Aufgrund eines Erkenntnisses des Obersten Gerichtshofes haftet der Eigentümer des Baumes für Schäden, die bei Müllfahrzeugen durch Bäume entstehen.