Die Führung des Strafregisters wird von der Bundespolizeidirektion Wien (Strafregisteramt) wahrgenommen.
Die Strafregisterbescheinigung (früher: Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis) gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solchen Verurteilungen enthält.
Hinweis: Für viele Tätigkeiten und Berufe ist die Vorlage einer aktuellen Strafregisterbescheinigung, die keine Verurteilungen enthält, erforderlich.
Der Antrag kann bei jedem Meldeamt gestellt werden.
Der Antrag ist von Antragsteller persönlich zu unterschreiben.
Kosten
Antrag auf Ausstellung oder Aufnahme einer Niederschrift über den Antrag auf Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung
Antrag auf Ausstellung einer besonderen Strafregisterbescheinigung (Kinder- und Jugendfürsorge, Pflege und Betreuung sowie terroristische und staatsfeindliche Strafsachen sowie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen),
Hinweis: Bei Namensänderungen (z.B. Heirat oder Scheidung) ist auch die Heirats- bzw. Geburtsurkunde vorzulegen.
Achtung: In den meisten Fällen wird die Vorlage einer Strafregisterbescheinigung verlangt, die nicht älter als drei Monate ist.