Aufschließungsabgabe

Zuständig

Gesetzliche Grundlage: Niederösterreichische Bauordnung

Die Aufschließungskosten sind ein Sammelbegriff für eine Gemeindeabgabe, die in der niederösterreichischen Bauordnung vorgeschrieben und einmal zu entrichten ist. Diese Abgabe ist zweckgebunden das heißt, dass die Gemeinde dieses Geld für die "Aufschließung / Erschließung" eines unbebauten (neu) parzellierten Grundstückes verwenden muss. In erster Linie wird damit die Errichtung einer Straße zum Grundstück des Bauplatzes finanziert.

Berechnung der Aufschließungsabgabe:
Produkt von Berechnungslänge, Bauklassenkoeffizient und Einheitssatz.