Wahlkartenabonnement für bettlägrige Personen

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

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Zur bereits bekannten Briefwahl gibt es für Personen, denen der Besuch eines Wahllokals nicht mehr möglich ist, eine weitere Erleichterung die Briefwahlunterlagen zu bekommen.
Mit Änderung des Wählerevidenzgesetzes besteht künftig für Personen, die infolge mangelnder Geh- und Transportfähigkeit oder Bettlägerigkeit vom persönlichen Wahlrecht im Wahllokal nicht mehr Gebrauch machen können, in Hinkunft eine Wahlkarte oder Stimmkarte von Amts wegen zugestellt zu bekommen.
Dies muss allerdings bei der Stadtgemeinde Haag schriftlich beantragt werden.
Eigene Formulare sind im Stadtamt erhältlich, Anträge können auch ohne Formulare gestellt werden. Im Antrag muss die förmliche Erklärung des/der Wahlberechtigten enthalten sein, mit der er (sie) zur Kenntnis nimmt, dass er/sie des Wahlrechts im Fall eines Wechsels des Hauptwohnsitzes oder der Zustelladresse aufgrund einer sich daraus ergebenden Fehlzustellung der Wahlkarte oder Stimmkarte verlustig gehen kann, wenn er/sie die Gemeinde über den Wechsel nicht informiert.

Achtung:

Dieses Wahlkartenabonnement betrifft aber nicht NÖ Landtags- und Gemeinderatswahlen.