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Volksbegehren - Eintragungsverfahren

Zu folgenden Volksbegehren wurde beim Bundesministerium für Inneres ein Einleitungsantrag eingebracht:

In der Zeit vom 31. März bis einschließlich 7. April 2025 können diese Volksbegehren in allen Gemeinden unabhängig vom Hauptwohnsitz von den Stimmberechtigten unterschrieben werden oder aber auch online mittels ID-Austria.

ACHTUNG: Personen, die bereits eine Unterstüztungserklärung für ein bestimmtes Volksbegehren abgegeben haben, können keine Eintragung mehr für dieses Volksbegehren vornehmen, da die getätigte Unterstützungserklärung bereits als Eintragung zählt.

Information über das Eintragungsverfahren in Stadt Haag

Wie kann man für ein Volksbegehren unterzeichnen?

Als Stimmberechtigte oder Stimmberechtigter können Sie innerhalb des Eintragungszeitraumes Ihre Zustimmung zu einem Volksbegehren wie folgt geben:

  • in Form einer vor einer beliebigen Gemeinde geleisteten Unterschrift (unabhängig vom Wohnsitz, persönlich auf dem entsprechenden Formular)
  • via Internet mit einer qualifizierten elektronischen Signatur ("ID-Austria")

Volksbegehren online unterzeichnen

Für den Fall, dass Sie vor einer Eintragungsbehörde in einer Gemeinde Ihre Zustimmung geben möchten, weisen Sie Ihre Identität mit Hilfe eines Dokuments (z.B.: Personalausweis, Reisepass, Führerschein) nach.

ACHTUNG: Ohne Vorlage eines Dokumentes zur Identitätsprüfung wird ihnen von der Eintragungsbehörde die Eintragung einer Zustimmung für ein Volksbegehren verwehrt!

Eintragungslokal und Eintragungszeiten

An folgender Adresse in Haag ist ein Eintragungslokal eingerichtet:

Rathaus der Stadtgemeinde Haag
Hauptplatz 4, 3350 Haag

Die Eintragungen können während des Eintragungszeitraumes zu folgenden Zeiten im Eintragungslokal vorgenommen werden:

Eintragungszeiten Haag
Montag, 31. März 2025 von 8 bis 20 Uhr
Dienstag, 1. April 2025 von 8 bis 16 Uhr
Mittwoch, 2. April 2025 von 8 bis 17 Uhr
Donnerstag, 3. April 2025 von 8 bis 16 Uhr
Freitag, 4. April 2025 von 8 bis 16 Uhr
Samstag, 5. April 2025 GESCHLOSSEN
Sonntag, 6. April 2025 GESCHLOSSEN
Montag, 7. April 2025 von 8 bis 18 Uhr

Stimmberechtigte

Stimmberechtigt sind alle ÖsterreicherInnen, die mit Ablauf des letzten Tages des Eintragungszeitraumes (7. April 2025) das 16. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht zum Nationalrat nicht ausgeschlossen sind und am Stichtag (24. Februar 2025) in einer Gemeinde des Bundesgebietes den Hauptwohnsitz haben.
Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher sind dann stimmberechtigt, wenn Sie am Stichtag (24. Februar 2025) in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde erfasst sind.

AuslandsösterreicherInnen

Auch Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher können mit einer Bürgerkarten-Funktion nunmehr für ein Volksbegehren im Eintragungsverfahren unterschreiben, sofern sie rechtzeitig einen Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz einer Gemeinde gestellt haben (Stichtag für die im April 2025 stattfindenden Volksbegehren wäre der 24. Februar 2025).

Dazu müssen Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde erfasst sein. Sie haben sodann zwei Möglichkeiten, ein Volksbegehren zu unterstützen bzw. für ein solches im Eintragungszeitraum zu unterschreiben:

  • Online von jedem internetfähigen Gerät aus, mit einer österreichischen „Bürgerkartenumgebung“ (d.h. einer „Handysignatur“, die einem österreichischen Mobiltelefon zugeordnet ist, oder einer Bürgerkartenfunktion auf einer Chip-Karte – zumeist der österreichische Sozialversicherungskarte „E-Card“)
  • Im Rahmen eines Aufenthalts im Bundesgebiet in jeder beliebigen Gemeinde – nicht nur der Gemeinde des Anknüpfungspunktes – während der Eintragungszeiten.

Bitte beachten Sie: Die Unterzeichnung eines Volksbegehrens bei einer österreichischen Vertretungsbehörde ist nicht vorgesehen.

Eine „ID-Austria“ kann im Ausland bei einer österreichischen Vertretungsbehörde beantragt werden.

Bettlägerige Stimmberechtigte

Stimmberechtigte, die aufgrund einer Erkrankung oder sonstigen Behinderung während des gesamten Eintragungszeitraums kein Eintragungslokal aufsuchen können und sich in Stadt Haag aufhalten, haben die Möglichkeit von einer mobilen Eintragungsbehörde besucht zu werden. Es ist aber erforderlich, dass Sie diesen Wunsch entweder telefonisch oder schriftlich (auch per Mail) rechtzeitig bekannt geben. Bitte geben Sie Namen, Geburtsdatum und Telefonnummer bekannt.

Kontakt
Stadtgemeinde Haag
Hauptplatz 4, 3350 Haag
Tel.: +43 7434 42423-17
E-Mail: albin.tempelmayr@haag.gv.at

Ein Mitarbeiter wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen und den Besuchstermin vereinbaren.

ACHTUNG!

Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für das Volksbegehren abgegeben haben, können keine Eintragung mehr für dieses Volksbegehren vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt. Jede(r) Stimmberechtigte(r) kann für ein bestimmtes Volksbegehren nur einmal unterschreiben.