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Passgesetz - Änderung

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

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REISEPASS  - RECHTZEITIG BEANTRAGEN - REISEFREIHEIT HEISST NICHT PASSFREIHEIT

Sobald Sie im Zuge Ihre Reise die österreichische Staatsgrenze überschreiten ist das Mitführen eines Reisedokuments (Reisepass, Personalausweis) verpflichtend.
Beantragen Sie rechtzeitig Ihr erforderliches Reisedokument. Beachten Sie bei der Planung Ihrer Auslandsreise unbedingt die Einreisebestimmungen (wie zum Beispiel Restgültigkeit des Passes bei Ein- und Ausreise, eventuelle Notwendigkeit eines Visums, Akzeptanz eines Personalausweises), ebenso die Bestimmungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens. Gerade bei Flugreisen erfolgt der Transport oftmals nur mit einem gültigen Reisedokument.

REISEPASS – WEGFALL KINDERMITEINTRAGUNG

Seit 15. Juni 2009 ist die Kindermiteintragung im Elternpass nicht mehr möglich. Die bestehende Kindermiteintragung in einem gültigen Reisepass behält nur bis 14. Juni 2012 die Gültigkeit. Der Pass, in dem sich die Miteintragung befindet behält jedoch seine Restgültigkeit.

JEDER NEUE REISEPASS ENTHÄLT EINEN CHIP

Die Europäische Union schreibt zur Sicherheit von Reisedokumenten vor, dass jeder neu ausgestellte Reisepass einen Datenträger (Chip) enthalten muss.
Österreich ist daher verpflichtet ab 15. Juni 2009 nur mehr Kinderpässe (mit Chip) auszustellen. Auf diesem werden bis zum 12. Lebensjahr unter anderem das Foto und ab dem 12. Geburtstag auch die Fingerabdrücke gespeichert.

SCHAFFUNG EINES 1-TAGES-EXPRESSPASSES

In besonders dringenden Fällen, in welchen die Ausstellung eines Notpasses für den Reisezweck nicht ausreicht und auch die Ausstellung eines Expresspasses zu lange dauern würde, kann in absehbarer Zeit auch ein 1-Tages-Expresspass beantragt werden, der dem Antragsteller am nächsten Arbeitstag mit einem eigenen Botendienst zugestellt wird.
Auch bei diesem Reisepass handelt es sich um einen regulären Reisepass mit normaler Gültigkeitsdauer (2, 5 bzw. 10 Jahre).
Der Zeitpunkt der Einführung dieses 1-Tages-Express-passes steht noch nicht fest. Auch die Kosten dieses 1-Tages-Expresspasses sind noch nicht bekannt.

ERFORDERLICHE DOKUMENTE ZUR PASSAUSSTELLUNG

Bei Vorhandensein eines Reisepasses – Personaldaten gleich geblieben - sind in der Regel erforderlich:

  • Reisepass
  • Geburtsurkunde
  • 1 Passbild nach bestimmten Passbildkriterien (nicht älter als 6 Monate)
  • bei Minderjährigen eventuell Nachweis der Obsorge (Ausweis)

Bei Vorhandensein eines Reisepasses – Personaldaten geändert - sind in der Regel erforderlich:

  • Reisepass
  • Geburtsurkunde
  • 1 Passbild nach bestimmten Passbildkriterien (nicht älter als 6 Monate)
  • Nachweis der Namensänderung oder Erwerb akademischer Grad (zum Beispiel Heiratsurkunde, Namensänderungsbescheid, evtentuell Staatsbürgerschaftsnachweis, urkundlichen Nachweis eines akademischen  Grades oder Standesbezeichnung Ingenieur)
  • bei Minderjährigen evtentuell Nachweis der Obsorge

Kein Reisepass vorhanden:

  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • evtentuell Heiratsurkunde und Nachweis akademischer Grad
  • 1 Passbild nach bestimmten Passbildkriterien (nicht älter als 6 Monate)
  • bei Erwachsenen amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Führerschein)
  • bei Minderjährigen Nachweis der Obsorge und persönliche Anwesenheit des gesetzlichen Vertreters (Ausweis!)

Bitte bedenken Sie, dass die oben angeführte Angaben zu den erforderlichen Unterlagen die häufigsten Fälle betrifft. In Ihrer persönlichen Situation könnten zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.

Genaue Auskünfte über das Erfordernis von Dokumenten in Ihrer speziellen Lebenssituation erfahren Sie auch bei der Passbehörde (Bezirkshauptmannschaft Amstetten, Telefon 07472-9025-21149) oder auch als Service der Stadtgemeinde Haag im Stadtamt Haag (Abteilung Standesamt, Herr Stoschek, Frau Gaßner).

Die Parteienverkehrszeiten der Passbehörde in der BH Amstetten lauten: Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr, sowie zusätzlich Dienstag 14 bis 19 Uhr).

Nützen Sie auch zur Antragstellung die Außenstelle der BH Amstetten in St.Valentin (Nebengebäude des Stadtamtes am Hauptplatz): jeden Donnerstag 8 bis  12 Uhr