Beeinträchtigung durch Bäume und Sträucher

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In der letzten Zeit kommen immer wieder Beschwerden, dass von Liegenschaften Baumäste und Sträucher in den Gehsteigbereich ragen.
Wir ersuchen daher die Liegenschaftsbesitzer, Ihre Sträucher und Bäume so zurück zu schneiden, dass eine uneingeschränkte Benützung des öffentlichen Gutes (Gehwege) gewährleistet ist.
Weiters verweisen wir noch darauf, dass für eventuelle Schäden, zum Beispiel bei Müllfahrzeugen, der Hecken– beziehungsweise Baumeigentümer haftet.