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Fundamt

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Ich habe etwas verloren, was soll ich tun?

Es gibt eine zentrale Stelle für ganz Österreich, wo alle Funde registriert werden. Sie können im Internet auf folgenden Seiten suchen:

Damit Ihr Verlustgegenstand schneller gefunden werden kann, sollten Sie eine Verlustmeldung erstatten. Sie können diese Verlustmeldung gleich im Internet unter www.fundamt.gv.at/ vornehmen oder im Fundbüro der Stadtgemeinde Haag Ihren Verlust melden.

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Ich habe etwas gefunden, was muss ich tun?

Wenn Sie etwas gefunden haben, sind Sie verpflichtet den Fund der Person die diese Sache verloren hat (Verlustträger, Verlustträgerin) wieder zurückzugeben, sofern diese Ihnen bekannt ist.
Wenn Sie das nicht tun, begehen Sie eine strafbare Handlung (Unterschlagung).

Ist Ihnen der Verlustträger oder die Verlustträgerin nicht bekannt, müssen Sie die gefundene Sache der örtlich zuständigen Fundbehörde unverzüglich übergeben.

Fundannahme im Fundbüro
Stadtgemeinde Haag, Sparkassestraße 3
Telefon: +43 (0) 74 34 / 42 42 316
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr
und Montag 13 bis 18 Uhr
und Mittwoch 13 bis 17 Uhr

Informationen im Internet

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Häufig gestellte Fragen

Wo ist das Fundbüro?

Der Bürgermeister ist Fundbehörde. Das Fundbüro ist im Stadtamt Haag, Abteilung Sozialamt untergebracht.

Was ist ein Fund?

Funde sind entweder verlorene oder vergessene Sachen.

  • Verlorene Sachen sind beweglich, niemand hat sie in Gewahrsam und sind ohne Willen des Inhabers aus seinem Gewahrsam gekommen.
  • Vergessene Sachen sind beweglich, stehen in Gewahrsam eines Dritten und wurden ohne Willen des Inhabers bei Dritten zurückgelassen.
  • Verborgene Sachen sind vergraben, eingemauert oder sonst verborgen und der Eigentümer ist unbekannt. Sie sind wie verlorene Sachen zu behandeln.
  • Bewegliche Sachen sind kein Fund, wenn sie mit dem Willen des Inhabers aus seinem Gewahrsam gekommen sind.

Welche Fundgegenstände müssen nicht abgegeben werden?

Fundgegenstände, die weniger als 10,00 Euro Wert sind (ausgenommen Dokumente).

Wann erwirbt der Finder das Eigentum an einer Sache?

  • Nach einem Jahr bei Fundgegenständen, deren Wert unter 10,- Euro liegt.
  • Nach einem Jahr und 6 Wochen bei Fundgegenständen, deren Wert zwischen 10,00 und 20,00 Euro liegt.
  • Nach einem Jahr und 6 Monaten bei Fundgegenständen, deren Wert über 20,00 Euro liegt.

Wann steht mir der Fund zu?

Wenn Sie einen Fund abgeben, müssen Sie bekannt geben, dass Sie den Fundgegenstand begehren. Dazu wird im Fundamt eine Fundanzeige aufgenommen mit Ihrem Namen sowie Ihrer Adresse und Telefonnummer.
Wird der Verlustträger oder die Verlustträgerin nicht ausfindig gemacht, erhalten Sie nach etwa einem Jahr eine Verständigung. Dann können Sie sich die Sache abholen.

Wie hoch ist der Finderlohn?

  • Bei einem Fundwert bis 2.000,00 Euro beträgt der Finderlohn 10 Prozent.
  • Bei einem Fundwert über 2.000,00 Euro beträgt der Finderlohn für die ersten 2.000,00 Euro 10 Prozent und für den darüber hinausgehenden Betrag 5 Prozent.

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Zuständig