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Datenschutz

Grundrecht auf Datenschutz:

Das Grundrecht auf Datenschutz bewirkt einen Anspruch auf Geheimhaltung personenbezogener Daten. Darunter versteht man den Schutz der Betroffenen vor Ermittlung ihrer Daten bzw. den Schutz vor der Weitergabe der ermittelten Daten einer zulässigen Weise.

Datensatzgrundsätze:

  • Die Stadtgemeinde Haag respektiert das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Bürgerinnen und Bürger über ihre Daten und achtet darauf, dass ihre schutzwürdigen Geheimhaltungsinteressen nicht verletzt werden.
  • Die Stadtgemeinde Haag ermittelt und verarbeitet - im Interesse der Bürgerinnen und Bürger - personenbezogene Daten nur in dem für die Verwaltung unbedingt erforderlichen Umfang und hält sie nur solange gespeichert, wie dies für die Erfüllung der Verwaltungsaufgaben erforderlich ist.
  • Die Stadtgemeinde Haag unternimmt alle vertretbaren Anstrengungen, dass personenbezogene Daten, die gespeichert und verarbeitet werden, nur von solchen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eingesehen werden können, die mit der Erledigung der konkreten Verwaltungsaufgabe beauftragt sind und sich der Geheimhaltung der Ihnen anvertrauten Daten verpflichtet haben.

Datenverarbeitungsregister:

Der Stadtgemeinde Haag ist beim Datenverarbeitungsregister bei der Datenschutzkommission die Registernummer "DVR 0424871" zugewiesen.