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Jagd und Fischerei

Jagd

Jagdgesellschaft Haag
Größe des Jagdgebietes: ?

Auszahlung des Jagdpachtes

Den Eigentümern von Grundstücken, welche der Jagd dienen, steht ein Jagdpachtentgelt zu. Die Pachtbedingungen werden im Jagdausschuss Haag beschlossen. Das Stadtamt Haag übernimmt für die Jagdgenossenschaft die Auszahlung des Jagdpachtes an die bezugsberechtigten Grundstückseigentümer. Der Jagdpacht wird jährlich im Frühjahr Stadtamt Haag hinterlegt. Die Auszahlungstermine werden in den Amtlichen Nachrichten der Stadtgemeinde Haag, auf der Amtstafel im Stadtamt sowie auf unseren Internetseiten bekanntgemacht.
Wird ein Jagdpacht nicht behoben, verfällt er zugunsten der Gemeindekasse.

Fischerei

Das Fischereirecht wurde vom Schloss Salaberg an den Fischereiverein "Forelle Haag" verpachtet.
Weitere Informationen erhalten Sie daher beim
Fischereiverein "Forelle Haag".

Weitere Informationen

Bezirkshauptmannschaft Amstetten:
Fischerei
Jagdwesen

Stadtamt Haag:
Stadtamtsdirektor Gottfried Schwaiger: Rechtliches
Herbert Stoschek: Antrag für eine Fischerkarte